Bericht aus dem Gemeinderat vom 1.2.2021

07. Februar 2021

In der Sitzung vom 1.2.2021 teilte BGM Tiefel zunächst mit, dass vermutlich ab April 2021 die Voraussetzungen für einen Tonmitschnitt der Gemeinderatssitzungen geschaffen sind. Unter TOP 03 informierte Herr Ninic von der VG Veitsbronn über die Zertifizierung Seukendorfs als „Fairtradegemeinde“ im Juni letzten Jahres sowie den Stand der Aktivitäten speziell unter dem Aspekt der Anschaffung von Materialien und Arbeitskleidungen. So wurde jede VG-Abteilung aufgefordert, einen Vorschlag zu nachhaltigerer Beschaffung zu machen. Er wies nochmals auf den für die Seukendorfer Steuerungsgruppe besonders wichtigen Dreiklang von Fairtrade, Regionalität und Nachhaltigkeit hin. TOP 04 hatte die geplante Anpassung der Kindergartengebühren zum Thema. Gesetzlich vorgesehen ist eine Beteiligung der Eltern in Höhe von 30% aller Ausgaben. Diese liegt im Moment bei 11,4%. Die Verwaltung hat eine Erhöhung der Elternbeiträge um durchschnittlich ca. 12% zum 1. September 2021 vorgeschlagen. Dem hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Seitens des Elternbeirates wurden Vorbehalte gegen die Erhöhung vorgebracht (u.U. Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust aufgrund der Pandemie). Die Gemeinde bietet jedoch in Härtefällen Gespräche an; dieses Angebot soll im nächsten Elternbrief nochmals kommuniziert werden. Auch das Essensgeld musste angepasst werden (TOP 05). Um eine kostendeckende Verpflegung mit frischem Essen zu gewährleisten wurde das Essensgeld von 2,90 € auf 3,30 € (KiGa) bzw. 2,20 € auf 2,50 € (Krippe) erhöht. Der Beschluss fiel einstimmig. Einen dreiteiligen Antrag hatte die CSU-Fraktion zum Thema Gewerbegebiet gestellt. Dieser wurde unter Top 06 diskutiert. Teil 1 (Information über Sachstand Flächen zur Erweiterung „Am Seukenbach“) sowie Teil 2 (Umsetzung des Beschlusses vom 1.10.2018 zur Änderung des Flächennutzungsplanes bei negativem Bericht zu Teil 1) fanden eine große Mehrheit. Teil 3 sah eine Wiederaufnahme, Weiterentwicklung und Umsetzung der Pläne zu einem Gewerbegebiet an der „Alten B8“ vor. Dem widersetzte sich die SPD-Fraktion. In der folgenden Diskussion verwiesen die Mitglieder der CSU-Fraktion auf die Notwendigkeit der Einnahme von Gewerbesteuer und die Gefahr der Abwanderung von Betrieben. Der Fraktionssprecher der SPD-Fraktion Sebastian Rocholl kritisierte den Zeitpunkt des Antrages (eine Klausur zum Thema Flächennutzungsplan und Ortsentwicklung musste aufgrund der Pandemie verschoben werden) und stellte klar, dass für seine Fraktion ein Gewerbegebiet an der „Alten B8“ derzeit nicht vorstellbar ist. Zugleich betonte er, dass auch die SPD selbstverständlich die Vermehrung von Gewerbeeinnahmen anstrebt. Ob das allerdings ausschließlich durch ein Gewerbegebiet möglich sei oder ob es auch andere Optionen gebe, müsse diskutiert werden (von dem derzeitigen Gewerbesteueraufkommen wird weniger als 1/3 von Betrieben im Gewerbegebiet aufgebracht). Der Fraktionssprecher der FW Andre Kraus formulierte einen alternativen Beschlussvorschlag, nach dem zunächst einmal die Verkaufsbereitschaft an der „Alten B8“ durch den Grundstücksreferenten und den 1. Bürgermeister überprüft werden soll, ohne hiervon eine Vorentscheidung abzuleiten. Dieser Vorschlag wurde bei einer Gegenstimme angenommen. Weniger kontrovers verlief die Diskussion zu Top 07 (Antrag CSU, Satzung „Freiflächengestaltung“) und TOP 08 (Antrag SPD, „Verbot von Steingärten“). Beide Anträge (inhaltlich weitgehend deckungsgleich) wurden angenommen und an die Verwaltung zur weiteren Vorbereitung verwiesen. Diese wird Vor- und Nachteile gewisser Regelungen in einer solchen Satzung aufzeigen, so der Bauamtsleiter Unter TOP O9 (Anfragen) schlug GR Andre Kraus vor, einen Wunsch aus der VG-Versammlung aufzugreifen und bis zum Sommer auf weitere Anträge zu verzichten um der Verwaltung Raum zur Aufarbeitung der - pandemiebedingt noch angewachsenen – Arbeitsflut Herr zu werden. Die Sprecher der beiden anderen Fraktionen unterstützten die Absicht und versprachen eine erhöhte Sensibilität; ein genereller Verzicht auf alle Anträge schien ihnen aber zu weitgehend.

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