BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT In der Sitzung am 7. Juni 2021 wurde zunächst die Niederschrift vom 3.5.21 genehmigt, die Genehmigung der auf Wunsch der CSU-Fraktion geänderten Niederschrift vom 12.4.2021 wurde von der CSU-Fraktion abgelehnt, da sie nicht Teil der Tagesordnung und nicht frühzeitig genug versandt worden sei. Anschließend informierte der Bürgermeister u.a. über das Stadtradeln und eine Eigentümerbefragung leerstehender Immobilien (nähere Informationen auf der Homepage der Gemeinde). Zudem gibt es demnächst eine Besprechung mit den örtlichen Schaustellern über den geplanten „kleinen Budenzauber“, und in der nächsten VUEA-Sitzung am 15.6.2021 stellen sich zwei Projektierer für das angedachte Windrad vor. TOP 3 hatte die Plakatierungsverordnung und Plakatierungsrichtlinie zum Thema und gestaltete sich zeitaufwändig. Bereits in der Sitzung am 12.4.2021 hatte sich der Rat damit befasst, damals wurden Verordnung und Richtlinie entsprechend den Veitsbronner Vorbildern zur Abstimmung gestellt. Nachdem vor allem die CSU-Fraktion viele Einwände hatte, wurde den Mitgliedern des Rates im Vorfeld der jetzigen Sitzung eine geänderte Version vorgelegt. Auch diese Version wurde seitens der CSU-Fraktion als unzureichend und unklar bemängelt, ein entsprechendes Schreiben wurde dem 2. Bürgermeister (in Vertretung des 1. BGM) und der Sachbearbeiterin mit 10 Anmerkungen 5 Tage vor Sitzung zugesandt. Dieses Schreiben wurde wenige Stunde später Punkt für Punkt beantwortet, allerdings nicht von der (abwesenden) Sachbearbeiterin, sondern vom 2. BGM. Die Vorlage selbst wurde am Montag noch von der Sachbearbeiterin aktualisiert. Trotzdem fühlte sich die CSU-Fraktion nicht ausreichend vorbereitet und beantragte eine erneute Vertagung des TOPs. Dies wurde von einer Mehrheit des Rates abgelehnt, sodass die offenen Punkte in der Sitzung geklärt wurden. Der Berg kreiste ca. 60 Minuten… Schnell abgestimmt wurde über TOP 4: der Rat beschloss, dass die Gemeinde denjenigen Familien, deren Kindern die Kinderbetreuung während der Pandemie nur zwischen 5 und 10 Tagen in Anspruch genommen haben, 50% ihres Beitrages erstattet. Das Gesamtvolumen dieser freiwilligen Leistung beläuft sich für die Monate Januar bis März 2021 auf knapp 900 €, die Abrechnung für April und Mai liegt noch nicht vor. Nach einer kurzen Pause übernahm der 2. BGM Rocholl die Sitzungsleitung für TOP 5, den BBP 22. Herr Rosemann vom TOPOS-Team stellte die textlichen Festsetzungen des Planes vor, die er auf Bitte der Gemeinde in Abstimmung mit dem anwesenden und mit Rederecht versehenen Investor, Herrn Simon, formuliert hatte. Hier führte vor allem die Frage, ob der Rat der Errichtung einer von Herrn Simon gewünschten begrünten Lärmschutzmauer zustimmt, zu Diskussionen. Der Planer hatte die verschiedenen Argumente gut aufbereitet. Die Mauer soll hinter der bestehenden Hecke errichtet werden. Dem Vorschlag aus der CSU, den bestehenden Beschluss bezüglich der Erhaltung der Hecke wieder aufzugeben und dort „etwas Schönes“ zu pflanzen, wollte auch der Investor nicht folgen. Wichtig war dem Rat die Frage der Heckenpflege (neue Eigentümer, ev. über Gemeinschaftseigentum). Diese muss fachgerecht erfolgen. Eine Mindesthöhe (Mauer) muss erhalten bleiben. In dieser Form wurde der Entwurf gebilligt und wird öffentlich ausgelegt. Bei den Anfragen unter TOP erkundigte sich u.a. GR Böhm beim 1. BGM nach dem Sachstand der Solaranlagen auf gemeindlichen Dächern (ca. 4 regionale Firmen wurden angeschrieben). GR Dießl fragte nach dem Sachstand bzgl. einer Satzung, die Steingärten verhindern soll (Antrag SPD und CSU), diese wird vom Bauamt vorbereitet. Bei dieser Gelegenheit fragte er auch, weshalb einige der Grünstreifen nun mit Steinen bedeckt seien. Dies beantwortete der 2. BGM Rocholl, der in Vertretung des 1. BGM eine entsprechende Anfrage positiv beschieden hatte. Er begründete seine Entscheidung mit dem Gleichbehandlungsgebot (entsprechende Flächen gibt es schon und dürfen bestehen bleiben), wies aber gleichzeitig darauf hin, dass ihm mit Hinblick auf das auch von der SPD geforderte Verbot von Steingärten ein Glaubwürdigkeitsproblem bewusst sei. GR Dießl fragte zudem nach der Rückzahlung der Kindergartenbeiträge für Kinder, die die Notbetreuung in der Pandemiezeit nicht in Anspruch genommen haben. Hier teilte der 2. BGM mit, dass die Berechnungen für Januar bis März abgeschlossen sind und die Gemeinde die staatliche Förderung erhalten hat. Für die Zeit von April bis Mai konnte noch keine Förderung beantragt werden, für diese Zeit wird die Gemeinde in Vorleistung gehen. Die Berechnung, einschließlich der unter TOP 04 beschlossenen Leistungen, kann nun für alle Familien in einem Bescheid erfolgen. Die Differenzen werden entweder überwiesen oder verrechnet. Alle Bescheide sollen bis spätestens Ende KW 28 erstellt und versandt werden. Weitere Anfragen betrafen den Kuhtrieb (fehlende Grenzsteine), die Anschaffung von Tonbandgeräten für die Aufnahme der Gemeinderatssitzungen und die Arbeiten der Glasfaser (ein Gespräch mit Bauabteilung, Bauleitung und externem Ingenieurbüro ist terminiert). Die Sitzung wurde unter Hinweis auf die fortgeschrittene Stunde nach dem öffentlichen Teil vom 1. BGM beendet.